erste Version zwischen: 16.5.01 und 29.08.01
letzte Überarbeitung: 4/07

V293.

Ist es verboten Heilungsversprechen zu geben?

Ganz oft bekommt man, wenn man über die Erfolge von medizinischen Außenseitermethoden berichtet, den Vorwurf zu hören, man dürfe keine Heilungsversprechen machen. Der entsprechende Gesetzestext lautet:
Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
§3
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor
[...]
2. wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann.
[...]

Mir ist nicht so ganz klar, warum man überall hört, daß man überhaupt nicht sagen dürfe, daß irgendetwas Krankheiten heilen kann, aber ich habe das sehr häufig in Diskussionen gehört... Tatsächlich darf man nur nicht lügen.

Allerdings ergibt sich bei diesem Thema für Vertreter von Außenseitermeinungen ein ernsthaftes Problem:
Vor einem Gericht wird immer ein Vertreter der Lehrmeinung als Gutachter vorhanden sein und sein Prestige und seine scheinbare Fachkompetenz mag manchmal in den Augen eines Richter schwerer wiegen, als die bessere Beweisführung eines Heilpraktikers oder Laien. - Ich sage scheinbare Fachkompetenz, da die Außenseitermeinungen zur Medizin noch ein weitaus weiteres Feld sind als das Fachwissen zur Schulmedizin - und weil ein Fachmann im schulmedizinischen Bereich mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr darüber weiß als ein mittelmäßig bis gut informierter Laie.

Es ist also anzunehmen, daß dieses Gesetz dazu beiträgt, Außenseitermethoden zu unterdrücken, obwohl es sich rein theoretisch auf jede Heilmethode unabhängig von ihrem Bekanntheitsgrad bezieht. Und das selbst dann, wenn keine böse Absicht dahintersteht.

Kersti

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Ein Text von Kersti Nebelsiek, Alte Wilhelmshäuser Str. 5, 34376 Immenhausen - Holzhausen, Tel.: 05673/1615, https://www.kersti.de/, Kersti_@gmx.de
Da ich es leider nie schaffe, alle Mails zu beantworten, schon mal im voraus vielen Dank für all die netten Mails, die ich von Lesern immer bekomme.