erste Version zwischen dem 01.05.2000
und dem 07.06.2000
letzte Überarbeitung: 6/06
Eine Strafe muß immer leichter sein als das Verbrechen,
das damit geahndet wird. Andererseits muß aber auch
offensichtlich sein, daß Verbrechen sich nicht lohnen.
Eine Lösung für diese Problematik am Beispiel des Diebstahls: Man könnte alle gemeldeten Diebstähle aus einer Diebstahlkasse voll entschädigen - inklusive der Sachschäden wie z.B. zerbrochene Fensterscheiben. Je nachdem wie viele der Diebe gefaßt werden - es sind ja nie alle - bemißt sich die Geldstrafe so, daß die Diebstahlkasse über das Jahr gerechnet genausoviel eingezahlt bekommt, wie sie an Geschädigte auszahlen muß. Da Diebesgut immer unter Wert verkauft wird, kann sich Diebstahl so nicht lohnen! ... und es ist offensichtlich. An solchen Modellen kann man noch feilen. Beispielsweise könnte man sich sagen, daß viele so etwas einmal versuchen und nie wieder - die sollen dann nicht gleich die Taten der Berufsverbrecher mitbezahlen müssen. Also beim ersten erwischt werden nur den selbstverursachten Schaden bezahlen, erst bei weiteren Malen den vollen Betrag. Hier ist die Strafe insofern leichter als das Verbrechen, da der Ideelle Wert der gestohlenen Güter keine Berücksichtigung findet. Es gibt auch Diebstähle, bei denen sich dieses System nicht mehr anwenden läßt. Wenn jemand 10 Millionen DM raubt und wenn er erwischt wird, schon einen Teil ausgegeben hat, so wird er diese Schulden vermutlich nie zurückzahlen können. Die Diebstahlkasse funktioniert hier als selbstregulierendes System, wo sich der Preis, der für Diebstahl zu zahlen ist, um so mehr erhöht, je erfolgreicher Diebstähle insgesamt sind. Je höher der Preis, desto weniger bringt Diebstahl ein.
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Ein Text von Kersti Nebelsiek, Alte Wilhelmshäuser Str. 5,
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Da ich es leider nie schaffe, alle Mails zu beantworten, schon mal
im voraus vielen Dank für all die netten Mails, die ich von
Lesern immer bekomme.